Vertragliche Bestimmungen 

Vertrag
Die Anmeldung ist mit der Unterschrift eines Elternteils und der Spielgruppenleitung verbindlich und gilt als Vertrag.
Die Anmeldung gilt für ein Semester. Ein Semester dauert jeweils von Februar-Juli beziehungsweise von August-Januar. Nach Ablauf des Semesters endet der gültige Vertrag, eine Neuanmeldung kann direkt in der Fuchshöhle ausgefüllt und unterschrieben werden.

Eine Anmeldung für die Spielgruppe ist jederzeit möglich, wobei die Kosten dann individuell berechnet werden.

Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat per Ende Monat gekündigt werden.
 
Kosten
Der Semesterbeitrag wird halbjährlich verrechnet und muss jeweils vor Beginn des Semesters bezahlt werden. Das Nichtbezahlen des Beitrages stellt einen Grund zur fristlosen Kündigung durch die Spielgruppe dar.

Verpasste Betreuungsstunden aufgrund von Krankheit oder Ferien werden nicht zurückerstattet.

Ferien
Die Betriebsferien der Spielgruppe Fuchshöhle werden auf 1 Woche Frühlingsferien 4 Wochen Sommerferien, 1 Woche Herbstferien und 2 Wochen Weihnachtsferien beschränkt. Während den gesetzlichen und kantonalen Feiertagen bleibt die Spielgruppe geschlossen. 

Geschwisterrabatt
Der Geschwisterrabatt beträgt CHF 100.- pro Semester für das zweite Kind.
           
Versicherung
Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung ihres Kindes verantwortlich.
Die Spielgruppe verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

Schlussbestimmungen
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen die Eltern, das Betriebskonzept und die vertraglichen Bestimmungen gelesen zu haben und mit deren Inhalt einverstanden zu sein.